Anwalt für (Häusliche) Gewalt / Körperverletzung in Freiburg

Es berät Sie: Rechtsanwältin Claudia Meng

Zu unseren Mandanten zählen

  • Frauen, die in ihrer Partnerschaft oder im familiären Bereich körperlich misshandelt wurden,
  • Personen, die außerhalb ihres persönlichen Nahbereichs Opfer von Gewalttaten geworden sind.
Neben den körperlichen Folgen sind vor allen Dingen die seelischen Verletzungen immens.

 

Gerade bei häuslicher Gewalt in der Partnerschaft oder im familiären Bereich ist es für die Betroffenen sehr schwierig, konsequent gegenüber dem Täter vorzugehen.

Gemeinsame Kinder, der Druck von außen, aber auch die Ambivalenz der eigenen Gefühle machen den Gang zur Polizei ebenso wie den zum Anwalt sehr schwierig und sind emotional sehr belastend.

Um Sie maximal entlasten zu können, beachtet Ihr Anwalt für häusliche Gewalt / Körperverletzung in Freiburg daher immer die folgenden drei Regeln:

  1. Wir drängen Sie zu nichts.
  2. Wir bewerten nicht. Dies steht weder uns noch sonst jemandem zu, außer Ihnen selbst.
  3. Wir beraten und unterstützen Sie (nur) dort, wo Sie tatsächlich Beratung, Unterstützung und Hilfe von uns wünschen.

Was wir für Sie tun können:

Weil ein Ermittlungsverfahren oft sehr zeitintensiv und nervenaufreibend sein kann, möchten wir Sie
 
  • rechtlich wie Sie auch menschlich unterstützen
  • und durch das Strafverfahren begleiten.
Die Mandatierung kann vor oder nach einer bereits erfolgten Strafanzeigenerstattung sein.
 
Bei Bedarf kann die Strafanzeige auch über uns erstattet werden und selbstverständlich können wir Sie zu allen Vernehmungsterminen, sei es bei der Polizei und / oder Gericht begleiten.
 
Im Einzelnen unterstützen wir Sie hier:
 
  • Über die Nebenklage kann sich das Opfer aktiv am Strafverfahren beteiligen. Der Nebenklägervertreter als Anwalt des Opfers nimmt dabei ausschließlich Ihre Interessen wahr und hat dabei ähnliche Rechte wie der Verteidiger als Anwalt des Beschuldigten (Zeugenbeistand und Nebenklage).
  • Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen,
  • ggf. auch mittels eines sog. Adhäsionsverfahrens und außerdem
  • bei der Geltendmachung von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.
 
 
Mandantenbewertung vom 12.04.2015
Rechtsgebiet: Opferhilfe
 
Sehr freundliche, einfühlsame und verständnisvolle Hilfe und Betreuung und sehr kompetente Beratung und Vertretung
Bewertung von I. B. auf
 
Mandantenewertung vom 09.04.2015
Rechtsgebiet: Opferhilfe, Zivilrecht
Hervorragende Beratung, sehr einfühlsam in der teilweise sehr belastenden Situation wurden wir sehr gut betreut. Frau Meng hält sich angenehm zurück, Sachlich und die Gesetzeslage jederzeit verständlich erklärend ist sie in der Auseinandersetzung mit der Gegenseite zielführend und hart in der Sache. Das Ergebnis sprach für sich. Besten Dank!
Bewertung von B.P.. auf

In folgenden Deliktsbereichen unterstützen wir Sie: Häusliche Gewalt ● Körperverletzung ● Gefährliche Körperverletzung ● Schlägerei ● Platzverweis ● Beleidigung ● Nötigung ● Stalking ● Nachstellung ● Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz ● Kontakt- und Näherungsverbot ● Freiheitsberaubung ● Wohnungszuweisung ● Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.

Anschrift

RA Kanzlei
Meng & Kollegen
Kaiser-Joseph-Straße 218
79098 Freiburg i. Brsg.


Kontakt

Tel.: 0761 / 285 20 65-0
Fax: 0761 / 285 20 65-1

E-Mail:info@rechtsanwaelte-mm.de
meng@rechtsanwaelte-mm.de

Web: www.rechtsanwaelte-mm.de

Erreichbarkeit

Mo-Fr: 9.00 bis 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung

in dringenden Fällen:
0163 3408539

Besprechungstermine sind auch außerhalb der Anruf- / Kanzleisprechzeiten möglich

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