Es berät Sie: Rechtsanwältin Claudia Meng
Bei Ordnungswidrigkeiten in Freiburg drohen dem Betroffenen ein Buß- oder Verwarngeld, Punkte und womöglich ein Fahrverbot durch einen Bescheid der Bußgeldbehörde.
Typische Beispiele sind etwa
Bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Bescheid findet eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht statt.
Nach Sichtung der Bußgeldakte und Überprüfung der Sach- und Rechtslage besprechen wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten des Einspruchs und das weitere Vorgehen.
Auch die Kosten bzw. das Kostenrisiko werden wir Ihnen transparent erläutern, gerade dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtsgebühren, zum Beispiel auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten (technisches und / oder anthropologisches Gutachten zur Bildidentifikation) übernimmt.
In folgenden Deliktsbereichen verteidigen wir Sie: Straßenverkehrsgefährdung â— Trunkenheit im Verkehr â— Fahren ohne Fahrerlaubnis â— Rotlichtverstoß â— Sachbeschädigung â— Geschwindigkeitsüberschreitung â— Nötigung im Straßenverkehr â— Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort â— Vollrausch â— Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis â— Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, MPU â— Fahrverbot â— Punkte â— Bußgeldbescheid u.v.m.