Es berät Sie für Schadenersatz und Schmerzensgeld für Verkehrsrecht in Freiburg: Rechtsanwältin Claudia Meng
Welche Ansprüche stehen Ihnen nach einem Verkehrsunfall zu und gegen wen?
Es gibt so viele Besonderheiten bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, dass Sie massive Probleme haben können, Ihre Ansprüche ohne Anwalt vollständig und zügig durchzusetzen.
Wir verstehen unsere Anwaltstätigkeit als Dienstleistung. Hierzu gehört die persönliche Atmosphäre in unseren Büroräumen genauso, wie gut informiert zu sein. Dies gewährleistet auch die überschaubare Größe unserer Kanzlei, in der unsere Mandanten nicht zu bloßen Nummern werden.
Die Kosten des zur zivilrechtlichen Unfallabwicklung beauftragten Anwalts können vom Geschädigten als Teil seines Schadens gegenüber dem Unfallverursacher ersetzt verlangt werden!
Sodann können wir die weitere Vorgehensweise gemeinsam besprechen.
Von der
Es gibt so viele Besonderheiten zu beachten, dass Sie alleine und ohne Anwalt kaum in der Lage sein werden, Ihre Ansprüche aus einem Verkehrsunfall alleine zu beziffern.
In folgenden Bereichen unterstützen wir Sie: Schadensersatz â— Schmerzensgeld â— Reparaturkosten â— Totalschaden â— Mietwagenkosten â— Nutzungsausfallentschädigung â— Verdienstausfall â— Haushaltsführungsschaden â— Zeitverlust â— Wertminderung â— Nutzlose Aufwendungen â— vertane Urlaubszeit u.v.m.