Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht BTMG in Freiburg

Es berät Sie: Rechtsanwältin Claudia Meng

Das Betäubungsmittelstrafrecht in Freiburg ist sogenanntes Nebenstrafrecht.

BtMG Verfahren zeichnen sich durch eine oft lange Verfahrensdauer aus mit umfangreichem Aktenmaterial, unter anderem deshalb, weil es je nach Schwere des Vorwurfs nicht selten zu einer (Telefon-)Überwachung / Observation und Hausdurchsuchung(en) kommt. Die Auswertung der hierbei erlangten Ergebnisse kann sich über Monate und länger hinziehen.

Daneben sind natürlich auch kleinere Vergehen im Umgang mit Betäubungsmitteln denkbar, häufig auch im Bereich des Jugendstrafrechts.

Gerade in kleineren Fällen hält der Betroffene die Hinzuziehung eines Strafverteidigers für nicht erforderlich, etwa weil die aufgefundene Betäubungsmittelmenge gering war und davon ausgegangen wird, dass das Ermittlungsverfahren ohnehin eingestellt oder mit einem Bußgeldbescheid geahndet wird.

Beispiel:
Der Betroffene wird einer anlasslosen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Verlauf der Kontrolle ergeben sich Anhaltspunkte einer aktuellen Drogenbeeinflussung. Die Ergebnisse der Urinprobe sind mit einer Aufnahme von Heroin/Morphin vereinbar. Die Blutprobe ist negativ. Der Betroffene bestreitet, jemals Drogen konsumiert zu haben.

 

Das Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen wird recht schnell eingestellt 'mangels Tatnachweis'.

Der Betroffene freut sich und denkt, damit sei die Angelegenheit erledigt.

ABER ACHTUNG:

Auch die Führerscheinstelle wird über solche Ermittlungsverfahren immer informiert. Dass das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, sei es mangels Tatnachweis oder wegen Geringfügigkeit, hindert diese nicht daran, selbstständig tätig zu werden.

In unserem Beispiel erhält der Betroffene also plötzlich Post von dem zuständigen LRA.

Ihm wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit wegen fehlender Kraftfahreignung die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen.

Unterschätzen Sie daher bitte nicht die Notwendigkeit einer guten und frühzeitigen Verteidigung auch bei kleineren Vergehen mit Betäubungsmitteln!

 

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Mandantenbewertung vom 08.01.2016
Rechtsgebiet: Strafrecht
Frau Meng ist eine fachlich sehr kompetente Rechtsanwältin. Die Beratung erfolgt sehr ausführlich und verständlich. Frau Meng stand im regelmäßigem Kontakt zu mir, so dass ich zu jeder Zeit über das Vorgehen Bescheid wusste. Die Kanzlei ist nur empfehlenswert.
Bewertung von S.V. auf 
 
Mandantenbewertung vom 07.01.2016
Rechtsgebiet: Strafrecht
Ich fühlte mich von Anfang gut beraten und hatte in Frau Meng vollstes Vertrauen. Kann ich nur empfehlen und würde jederzeit wieder in die Kanzlei gehen.
Bewertung von J.S. auf 

In folgenden Deliktsbereichen verteidigen wir Sie: Besitz, Abgabe, Handeltreiben und gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge) ● z.B. Besitz von Cannabis ● Abgabe von Cannabis ● Handeltreiben mit Cannabis und weiteren Drogen ● Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ● MPU ● Straßenverkehrsgefährdung ● Jugendstrafrecht ● Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte â— Hausdurchsuchung ● Beschlagnahme von Speichermedien (z.B. Handy und Computer) ● Telefonüberwachung ● Observation ● Beschaffungskriminalität ● Diebstahl ● Betrug ● Fahren ohne Fahrerlaubnis ● Drogenscreening u.v.m.

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Meng & Kollegen
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