Es berät Sie: Rechtsanwältin Claudia Meng
Das Betäubungsmittelstrafrecht in Freiburg ist sogenanntes Nebenstrafrecht.
BtMG Verfahren zeichnen sich durch eine oft lange Verfahrensdauer aus mit umfangreichem Aktenmaterial, unter anderem deshalb, weil es je nach Schwere des Vorwurfs nicht selten zu einer (Telefon-)Überwachung / Observation und Hausdurchsuchung(en) kommt. Die Auswertung der hierbei erlangten Ergebnisse kann sich über Monate und länger hinziehen.
Daneben sind natürlich auch kleinere Vergehen im Umgang mit Betäubungsmitteln denkbar, häufig auch im Bereich des Jugendstrafrechts.
Gerade in kleineren Fällen hält der Betroffene die Hinzuziehung eines Strafverteidigers für nicht erforderlich, etwa weil die aufgefundene Betäubungsmittelmenge gering war und davon ausgegangen wird, dass das Ermittlungsverfahren ohnehin eingestellt oder mit einem Bußgeldbescheid geahndet wird.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen wird recht schnell eingestellt 'mangels Tatnachweis'.
Der Betroffene freut sich und denkt, damit sei die Angelegenheit erledigt.
ABER ACHTUNG:
Auch die Führerscheinstelle wird über solche Ermittlungsverfahren immer informiert. Dass das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, sei es mangels Tatnachweis oder wegen Geringfügigkeit, hindert diese nicht daran, selbstständig tätig zu werden.
In unserem Beispiel erhält der Betroffene also plötzlich Post von dem zuständigen LRA.
Ihm wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit wegen fehlender Kraftfahreignung die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen.
In folgenden Deliktsbereichen verteidigen wir Sie: Besitz, Abgabe, Handeltreiben und gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge) â— z.B. Besitz von Cannabis â— Abgabe von Cannabis â— Handeltreiben mit Cannabis und weiteren Drogen â— Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis â— MPU â— Straßenverkehrsgefährdung â— Jugendstrafrecht â— Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte â— Hausdurchsuchung â— Beschlagnahme von Speichermedien (z.B. Handy und Computer) â— Telefonüberwachung â— Observation â— Beschaffungskriminalität â— Diebstahl â— Betrug â— Fahren ohne Fahrerlaubnis â— Drogenscreening u.v.m.