Es berät Sie: Rechtsanwältin Claudia Meng
Das Jugendstrafrecht in Freiburg beinhaltet zahlreiche Sonderregeln für das Strafverfahren von Jugendlichen (14-17-Jährige) und ggf. Heranwachsenden (18-20-Jährige).
Gerade in diesem Alter kann man recht schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Hintergrund ist in den
Der Gesetzgeber weiß dies. Deshalb gilt im Jugendstrafrecht vor allem der Erziehungsgedanke.
Es sind aber auch Sanktionen möglich vom Arrest bis hin zur Freiheits- / Haftstrafe.
Sog. 'jugendtypische Delikte' sind zum Beispiel:
Auch in kleineren Fällen empfehlen wir frühzeitig die Kontaktaufnahme mit uns, wobei in vielen Fällen eine bloße Erstberatung zur Unterstützung Ihres Kindes reichen wird, um erfolgreich auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken.
Die Entscheidung, ob das Verfahren gegen Ihr Kind
abgeschlossen wird, kann die gesamte Zukunft einschließlich Schullaufbahn und Studium beeinflussen, denn eine Verurteilung kann - im Gegensatz zu einer Verfahrenseinstellung - unter gewissen Voraussetzungen sogar in das Führungszeugnis Ihres Kindes eingetragen werden.
Mögliche Auflagen bzw. Weisungen nach § 10 JGG können sein:
Mandantenbewertung vom 05.05.2016 |
In folgenden Deliktsbereichen verteidigen wir Sie bzw. Ihr Kind: Diebstahl â— Sachbeschädigung â— Betrug â— Fahren ohne Fahrerlaubnis â— Erschleichen von leistungen (Schwarzfahren) â— Körperverletzung â— Schlägerei â— Besitz, Abgabe, Handeltreiben und gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge) â— z.B. Besitz von Cannabis â— Abgabe von Cannabis u.v.m.