Anwalt für Jugendstrafrecht in Freiburg

Es berät Sie: Rechtsanwältin Claudia Meng

Das Jugendstrafrecht in Freiburg beinhaltet zahlreiche Sonderregeln für das Strafverfahren von Jugendlichen (14-17-Jährige) und ggf. Heranwachsenden (18-20-Jährige).

Gerade in diesem Alter kann man recht schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Hintergrund ist in den

  • wenigsten Fällen eine besonders hohe kriminelle Energie,
  • sondern z.B. Übermut, Naivität, Leichtsinn, Gruppenzwang usw.

Der Gesetzgeber weiß dies. Deshalb gilt im Jugendstrafrecht vor allem der Erziehungsgedanke.

Es sind aber auch Sanktionen möglich vom Arrest bis hin zur Freiheits- / Haftstrafe.

Sog. 'jugendtypische Delikte' sind zum Beispiel:

  • Diebstahl
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Betrug
  • Erschleichen von Leistungen
  • Besitz, Abgabe und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis, THC)
  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Sachbeschädigung.

Auch in kleineren Fällen empfehlen wir frühzeitig die Kontaktaufnahme mit uns, wobei in vielen Fällen eine bloße Erstberatung zur Unterstützung Ihres Kindes reichen wird, um erfolgreich auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken.

Sie können die Zukunft Ihres Kindes mitbestimmen!

 

Die Entscheidung, ob das Verfahren gegen Ihr Kind

  • eingestellt wird bzw. 'von der Verfolgung gegen Auflagen abgesehen wird' (vgl. §§ 45, 47 JGG) oder aber
  • mit einem förmlichen Urteil

abgeschlossen wird, kann die gesamte Zukunft einschließlich Schullaufbahn und Studium beeinflussen, denn eine Verurteilung kann - im Gegensatz zu einer Verfahrenseinstellung - unter gewissen Voraussetzungen sogar in das Führungszeugnis Ihres Kindes eingetragen werden.

Mögliche Auflagen bzw. Weisungen nach § 10 JGG können sein:

  • Arbeitsleistungen zu erbringen
  • sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen
  • eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen
  • an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen
  • regelmäßige Drogenscreenings durchzuführen und/oder
  • eine Drogenberatungsstelle aufzusuchen
  • das Bemühen um eine Schadenswiedergutmachung  / Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA)
  • usw.

Unsere Vorgehensweise:

  • Vereinbaren Sie möglichst frühzeitig einen Termin, am besten schon mit Erhalt der polizeilichen Ladung. Termine werden bei uns kurzfristig vergeben, in dringenden Fällen noch selben Tag.
  • In einem Erstberatungsgespräch prüfen wir, ob ein aktives Zutun von uns notwendig ist oder nicht. Dabei klären wir Sie ausführlich über den weiteren Verfahrensablauf auf und auch, wie Sie diesen aktiv beeinflussen können, um auf eine zügige Verfahrenseinstellung hinzuwirken.
  • Sollte eine aktive Vertretung von uns gewünscht sein, nehmen wir Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und prüfen die gegen Ihr Kind erhobenen Vorwürfe sorgfältig und stimmen die  weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab.
  • Bei Bedarf geben wir eine schriftliche Stellungnahme für Ihr Kind ab und begleiten dieses selbstverständlich zu jeder Vernehmung, sei es bei der Polizei, Staatsanwaltschaft, Ermittlungsrichter oder Gericht und treten für seine Rechte ein.

 

Kontaktieren Sie uns

Mandantenbewertung vom 05.05.2016 |

Rechtsgebiet: Strafrecht (Betäubungsmittel, Jugendstrafrecht)
Sehr kompetente Beratung, und sehr ehrlich zu einem. Auch außerhalb ihrer Arbeitszeiten wahr Frau Meng sehr engagiert, mir mit meinen Fragen und Problemen weiter zu helfen. Sie war ehrlich im Bezug der Kosten und war bemüht uns große Kosten zu ersparen! Obwohl sie auf einer geschäftlichen Reise war, kontaktierte sie uns noch am Abend ihrer Rückkehr, und bot uns ein Gespräch an. Insgesamt wurden wir freundlich und äußerst zufriedenstellend behandelt. Das Ergebnis der Verhandlung war dementsprechend.
Bewertung von S.Z, auf 

In folgenden Deliktsbereichen verteidigen wir Sie bzw. Ihr Kind: Diebstahl ● Sachbeschädigung ● Betrug ● Fahren ohne Fahrerlaubnis ● Erschleichen von leistungen (Schwarzfahren) ● Körperverletzung ● Schlägerei ● Besitz, Abgabe, Handeltreiben und gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge) ● z.B. Besitz von Cannabis ● Abgabe von Cannabis u.v.m.

Anschrift

RA Kanzlei
Meng & Kollegen
Kaiser-Joseph-Straße 218
79098 Freiburg i. Brsg.


Kontakt

Tel.: 0761 / 285 20 65-0
Fax: 0761 / 285 20 65-1

E-Mail:info@rechtsanwaelte-mm.de
meng@rechtsanwaelte-mm.de

Web: www.rechtsanwaelte-mm.de

Erreichbarkeit

Mo-Fr: 9.00 bis 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung

in dringenden Fällen:
0163 3408539

Besprechungstermine sind auch außerhalb der Anruf- / Kanzleisprechzeiten möglich

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