Anwalt für Zeugenbeistand und Nebenklage in Freiburg

Es berät Sie: Rechtsanwältin Claudia Meng

Als Opfer fühlt man sich hilflos, schutzlos und nicht selten auch rechtlos.

Umso wichtiger ist es dann, dass ein kompetenter und erfahrener Ansprechpartner, dem Sie vertrauen können und der die psychische Situation der Opfer kennt, an Ihrer Seite steht.

Jemand, der es versteht, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Rechte effektiv zu wahren.
 

Die Interessen der Opfer einer Straftat treten leider oft in den Hintergrund. Um dies zu verhindern, sieht die Strafprozessordnung (StPO) das Institut der sog. Nebenklage und des Zeugenbeistands vor.

Eine Nebenklage in Freiburg nach § 395 StPO kommt dann in Betracht, wenn es etwa zu

Die Vorteile einer Nebenklage:

Ähnlich wie der Beschuldigte einen Strafverteidiger an seiner Seite hat, haben Sie als Nebenkläger die Möglichkeit, auch einen eigenen Anwalt an Ihre Seite zu nehmen, der ausschließlich Ihre Interessen wahrnimmt.

Das Wissen um einen eigenen Anwalt soll dabei nicht nur das Gefühl einer gewissen 'Waffengleichheit' vermitteln, sondern das Opfer auch emotional entlasten:

Für alle Fragen rund um das Strafverfahren steht Ihnen eine eigene Anwältin zur Seite.

Als Ihre Nebenkläger-Anwältin kann ich für Sie in einem Strafverfahren beispielsweise

  • Beweisanträge stellen,
  • schriftliche Stellungnahmen für Sie abgeben,
  • Sie zu Vernehmungen bei der Polizei, Staatsanwaltschaft, Ermittlungsrichter begleiten und für Ihre Rechte einstehen
  • an der Hauptverhandlung vor Gericht teilnehmen,
  • ein Plädoyer halten und
  • dafür Sorge zu tragen, dass Sie aktiv am Strafverfahren teilnehmen können.
 
 
Mandantenbewertung vom 27.04.2016
Rechtsgebiet: Opferhilfe
 
Ich habe Frau Meng als eine einfühlsame, zuverlässige und kompetente Anwältin erlebt, die mich sehr professionell vertreten hat.Bei der ersten Terminvereinbarung fühlte ich mich schon bestens aufgehoben und entwickelte gleich vollstes Vertrauen.Ich würde mich definitiv wieder an diese Kanzlei wenden und kann sie daher nur an jeden weiterempfehlen. Vielen Dank für Alles!
Bewertung von E.D. auf 
 
Mandantenbewertung vom 26.06.2016
Rechtsgebiet: Opferhilfe
 
Prädikat: sehr empfehlenswert! Als Opfer einer Straftat wurde ich durch Frau Meng im Strafverfahren unterstützt und bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld vertreten. Mit dem jeweiligen Ausgang war ich sehr zufrieden. Frau Meng ist fachlich und menschlich sehr kompetent. Durch Mitgliedschaften in verschiedenen Hilfsorganisationen kann Frau Meng auch weitergehende Hilfe vermitteln.
Bewertung von T.F. auf 

In folgenden Deliktsbereichen unterstützen wir Sie als Betroffene(r) oder Hinterbliebene(r) bzw. Ihr Kind: Sexuelle Nötigung ● Vergewaltigung ● Sexuelle Belästigung ● sexueller Missbrauch von Kindern ● Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ● Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ● Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ● Beleidigung ● Körperverletzung ● Häusliche Gewalt ● Stalking ● Raub ● Räuberische Erpressung ● Freiheitsberaubung ● Menschenhandel â— Zwangsprostitution â— Totschlag ● Mord u.v.m.

Anschrift

RA Kanzlei
Meng & Kollegen
Kaiser-Joseph-Straße 218
79098 Freiburg i. Brsg.


Kontakt

Tel.: 0761 / 285 20 65-0
Fax: 0761 / 285 20 65-1

E-Mail:info@rechtsanwaelte-mm.de
meng@rechtsanwaelte-mm.de

Web: www.rechtsanwaelte-mm.de

Erreichbarkeit

Mo-Fr: 9.00 bis 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung

in dringenden Fällen:
0163 3408539

Besprechungstermine sind auch außerhalb der Anruf- / Kanzleisprechzeiten möglich

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