Es berät Sie: Rechtsanwältin Claudia Meng
Als Opfer fühlt man sich hilflos, schutzlos und nicht selten auch rechtlos.
Umso wichtiger ist es dann, dass ein kompetenter und erfahrener Ansprechpartner, dem Sie vertrauen können und der die psychische Situation der Opfer kennt, an Ihrer Seite steht.
Die Interessen der Opfer einer Straftat treten leider oft in den Hintergrund. Um dies zu verhindern, sieht die Strafprozessordnung (StPO) das Institut der sog. Nebenklage und des Zeugenbeistands vor.
Eine Nebenklage in Freiburg nach § 395 StPO kommt dann in Betracht, wenn es etwa zu
In folgenden Deliktsbereichen unterstützen wir Sie als Betroffene(r) oder Hinterbliebene(r) bzw. Ihr Kind: Sexuelle Nötigung â— Vergewaltigung â— Sexuelle Belästigung â— sexueller Missbrauch von Kindern â— Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern â— Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen â— Sexueller Missbrauch von Jugendlichen â— Beleidigung â— Körperverletzung â— Häusliche Gewalt â— Stalking â— Raub â— Räuberische Erpressung â— Freiheitsberaubung â— Menschenhandel â— Zwangsprostitution â— Totschlag â— Mord u.v.m.