Anwalt für Schadensersatz und Schmerzensgeld für Opferschutz in Freiburg

Es berät Sie Ihr Anwalt für Schadenersatz und Schmerzensgeld in Freiburg: Rechtsanwältin Claudia Meng

Bereits die Bewältigung der physischen Folgen Opfer einer Straftat geworden zu sein, erfordert meist einen erheblichen Kraftaufwand.

Neben der reinen Opfervertretung in Strafprozessen beschäftigen wir uns auch mit den zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen der Geschädigten. Nicht nur Straftaten können Auslöser solcher Forderungen sein, auch Verkehrsunfälle  kommen hierfür in Betracht.

Ihre Checkliste für unseren ersten Termin:

Nur wenn Sie wissen, OB und gegen WEN Sie WELCHE Ansprüche haben und in welcher HÖHE, können Sie erfolgreich gegen den Schädiger vorgehen.

Dabei hängt etwa die Bemessung der Höhe einer Schmerzensgeldforderung von verschiedenen Kriterien ab. In erster Linie bilden die Größe, die Heftigkeit und die Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentliche Grundlage bei der Bemessung der Entschädigung.

Das Schmerzensgeld soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet.

Folglich hat das Schmerzensgeld zwei Funktionen:

  1. Ausgleichsfunktion und eine
  2. Genugtuungsfunktion

Mit folgender Checkliste können Sie sich auf unseren ersten Besprechungstermin vorbereiten:

  • Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Schädiger geführt? Bitte bringen Sie - soweit bekannt - das Aktenzeichen der Ermittlungsbehörde mit sowie den Ansprechpartner bei der Polizei.
  • Waren Sie beim Arzt / Therapeuten  / Krankenhaus und gibt es Ärztliche Stellungnahmen? Bitte bringen Sie diese mit bzw. entbinden Sie im Vorfeld Ihren Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht.
  • Wenn es Fotographien von den Verletzungen gibt, bringen Sie auch diese mit und fertigen Sie in regelmäßigen Abständen weitere Lichtbilder, bis die Verletzungen (endgültig) verheilt sind.
  • Von Sachschäden benötigen wir - soweit vorhanden - Kaufbelege, jedenfalls Angaben zu Anschaffungsdatum und -preis sowie Lichtbilder der beschädigten Gegenstände.
 
 
Mandantenbewertung vom 08.01.2016
Rechtsgebiet: Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
 
Frau Meng hat uns in einem langwierigen Verfahren über 3 Jahre hinweg fachlich sehr kompetent beraten und vertreten. Sie hat sich für die Beratungen die notwendige Zeit genommen und uns alles verständlich erklärt. Sie pflegt einen respektvollen Umgang mit Ihren Mandanten und ist bei Terminvereinbarungen flexibel. Außerdem stand Frau Meng mit uns in regelmäßigem Kontakt und informierte uns über jede neue Entwicklung. Das Ergebnis des Verfahrens war für uns sehr positiv. Vielen Dank dafür! Frau Meng und die Kanzlei sind uneingeschränkt zu empfehlen.
Bewertung von S.V. auf 
 
Mandantenbewertung vom 02.11.2015
Rechtsgebiet: Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
 
Wurde durch Frau Meng, in einem sehr langwierigen Rechtsfall ausgezeichnet beraten und unterstützt, so das ein mehr als zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde. Man wird stets über die aktuelle Situation und daraus resultierenden Konsequenzen in Kenntnis gesetzt. Ich kann sie als sehr engagierte und kompetente Anwältin weiterempfehlen!
 
Bewertung von E.K. auf 

In folgenden Deliktsbereichen unterstützen wir Sie: Schadensersatz ● Schmerzensgeld ● Körperverletzung ● Sexualstraftat ● Missbrauch ● Vergewaltigung ● Verkehrsunfall ● Schlägerei ● Häusliche Gewalt ● Freiheitsberaubung ● Schadenswiedergutmachung ● Genugtuungsfunktion ● Täter-Opfer-Ausgleich, TOA â— Betrug ● Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.

Anschrift

RA Kanzlei
Meng & Kollegen
Kaiser-Joseph-Straße 218
79098 Freiburg i. Brsg.


Kontakt

Tel.: 0761 / 285 20 65-0
Fax: 0761 / 285 20 65-1

E-Mail:info@rechtsanwaelte-mm.de
meng@rechtsanwaelte-mm.de

Web: www.rechtsanwaelte-mm.de

Erreichbarkeit

Mo-Fr: 9.00 bis 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung

in dringenden Fällen:
0163 3408539

Besprechungstermine sind auch außerhalb der Anruf- / Kanzleisprechzeiten möglich

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