Es berät Sie: Rechtsanwältin Claudia Meng
Das 'Stalking' bzw. die Nachstellung ist in § 238 StGB geregelt. Leider entwickelt sich das Wort 'Stalking' zu einem Unwort und wird im alltäglichen Sprachgebrauch leichtfertig bei jeder Form von harmloser Belästigung gebraucht, was dem Leidensdruck der tatsächlich Betroffenen von Stalking und dem Umfang und Schwere der dahinter stehenden (Straf-)Tat nicht gerecht wird.
Durch viele Jahre Anwaltserfahrung im Bereich Stalking in Freiburg wissen wir:
sondern es ist immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Dazu muss man sich
ganz genau 'anschauen', um eine (langfristig) effektive Lösung zu erarbeiten.
Ich hatte bislang schon mit vielen RechtsanwältInnen zu tun, hochgelobt und vielgepriesen, aber . Frau Meng toppt alle sogenannten Koryphäen. Ich habe noch nie einen Anwalt/-wältin erlebt, die so emphatisch und anteilnehmend, interessiert bei der Sache ist und dennoch die sachlich, fachliche Distanz hält, um mit klarem Blick auf die Sache zu schauen. Ich fühlte mich jederzeit sehr gut vertreten, verstanden und betreut. Sollte ich nochmals anwaltliche Unterstützung brauchen, was ich nicht hoffe (!), werde ich mich auf jeden Fall an Frau Meng wenden. Diese Kanzlei ist in meinen Augen hundertprozentig zu empfehlen!
Bewertung von S.D. auf yelp.de
In folgenden Deliktsbereichen unterstützen wir Sie: Stalking ● Nachstellung ● Kontakt- und Näherungsverbot ● Gewaltschutzgesetz ● Wohnungszuweisung ● Cybermobbing ● Telefonterror ● Körperverletzung ● Beleidigung ● Platzverweis ● Freiheitsberaubung ● Betrug ● Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.