Es berät Sie: Rechtsanwältin Claudia Meng
Es ist keine Schande, einen Strafverteidiger zu benötigen!
Der Betroffene muss noch lange nicht 'schwer kriminell' sein, um in die Situation zu kommen, einen Strafverteidiger in Freiburg kontaktieren zu müssen. Eine falsche Verdächtigung oder aufgebauschte Angaben eines Zeugen, ein Missverständnis, eine Notwehrlage oder eine Provokation, eine (alkoholbedingte) Enthemmung oder schlicht eine Notlage, können dazu führen, Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens zu werden.
Sie brauchen uns, wenn
Als Beschuldigter haben Sie nicht nur das Recht zu schweigen. Sie müssen auch auf eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung NICHT erscheinen.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, über einen Strafverteidiger
In folgenden Deliktsbereichen verteidigen wir Sie: Körperverletzung ● Besitz, Abgabe, Handel, gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ● Erschleichen von Leistungen ● Diebstahl ● Betrug ● Raub / räuberische Erpressung ● Beleidigung ● Nötigung (im Straßenverkehr) ● Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ● Hausfriedensbruch ● Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ● Falschaussage ● falsche Verdächtigung ● Strafvereitelung ● Hehlerei ● Urkundenfälschung ● Sachbeschädigung ● Straßenverkehrsgefährdung ● Trunkenheit im Verkehr ● Vollrausch, Fahren ohne Fahrerlaubnis u.v.m.