Es berät Sie Ihre Anwältin für Gewaltschutzgesetz in Freiburg: Rechtsanwältin Claudia Meng
Bei Gewalt-, Sexualstraftaten und Stalking kann binnen weniger Tage bei dem zuständigen Familiengericht ein gerichtliches Kontakt- und Näherungsverbot nach § 1 GewSchG erwirkt werden, welches
Es gibt noch viele weitere Besonderheiten, aber auch Vor- und Nachteile eines Verfahrens im GewSchG, die im Einzelfall miteinander abgewogen werden müssen, bevor der Antrag zum Familiengericht gestellt wird.
Um einen Eilantrag auf Erlass eines gerichtlichen Kontakt- und Näherungsverbotes nach dem GewSchG für Sie beantragen zu können, bitten wir Sie, die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen mitzubringen.
Planen Sie außerdem einen Zeitaufwand von wenigstens 1.5 h ein, da wir für die Vorbereitung des Antrags zur Glaubhaftmachung eine 'Eidesstattliche Versicherung' von Ihnen benötigen.
In folgenden Deliktsbereichen unterstützen wir Sie: Häusliche Gewalt ● Körperverletzung ● Gefährliche Körperverletzung ● Stalking ● Platzverweis ● Beleidigung ● Nötigung ● Bedrohung ● Nachstellung ● Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz ● Kontakt- und Näherungsverbot ● Bannmeile ● Wohnungszuweisung u.v.m.