Gewaltschutzgesetz in Freiburg

Es berät Sie Ihre Anwältin für Gewaltschutzgesetz in Freiburg: Rechtsanwältin Claudia Meng

Bei Gewalt-, Sexualstraftaten und Stalking kann binnen weniger Tage bei dem zuständigen Familiengericht ein gerichtliches Kontakt- und Näherungsverbot nach § 1 GewSchG erwirkt werden, welches

  • dem Täter jedwede Kontaktaufnahme zum Opfer untersagt und
  • ihn auch bei zufälligen Begegnungen zum sofortigen Entfernen zwingt.
  • Eine gewisse Schutz-Bannmeile verbietet es dem Täter außerdem, sich etwa dem Wohnort und der Arbeitsstätte des Opfers auf eine gewisse Entfernung hin zu nähern. Unterschreitet der Täter diese Schutz-Bannmeile macht sich der Täter strafbar und die Polizei kann einschreiten.

Es gibt noch viele weitere Besonderheiten, aber auch Vor- und Nachteile eines Verfahrens im GewSchG, die im Einzelfall miteinander abgewogen werden müssen, bevor der Antrag zum Familiengericht gestellt wird.

Checkliste:

Um einen Eilantrag auf Erlass eines gerichtlichen Kontakt- und Näherungsverbotes nach dem GewSchG für Sie beantragen zu können, bitten wir Sie, die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen mitzubringen.

Planen Sie außerdem einen Zeitaufwand von wenigstens 1.5 h ein, da wir für die Vorbereitung des Antrags zur Glaubhaftmachung eine 'Eidesstattliche Versicherung' von Ihnen benötigen.

  • Fertigen Sie bitte im Vorfeld eine schriftliche Übersicht ('Tagebuchnotizen') an mit Angaben zum Kennerlernen / Beginn der Beziehung, Zeitpunkt und Hintergrund zur Trennung, Vorkommnisse seither und aktueller Anlass für den Eilantrag
  • Atteste / Arztbriefe - soweit vorhanden
  • Vorgangsnummer des polizeilichen Ermittlungsverfahrens - soweit vorhanden
  • Sonstige Beweismittel

 

Kontaktieren Sie uns

In folgenden Deliktsbereichen unterstützen wir Sie: Häusliche Gewalt ● Körperverletzung ● Gefährliche Körperverletzung ● Stalking ● Platzverweis ● Beleidigung ● Nötigung ● Bedrohung ● Nachstellung ● Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz ● Kontakt- und Näherungsverbot ● Bannmeile ● Wohnungszuweisung u.v.m.

Anschrift

RA Kanzlei
Meng & Kollegen
Kaiser-Joseph-Straße 218
79098 Freiburg i. Brsg.


Kontakt

Tel.: 0761 / 285 20 65-0
Fax: 0761 / 285 20 65-1

E-Mail:info@rechtsanwaelte-mm.de
meng@rechtsanwaelte-mm.de

Web: www.rechtsanwaelte-mm.de

Erreichbarkeit

Mo-Fr: 9.00 bis 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung

in dringenden Fällen:
0163 3408539

Besprechungstermine sind auch außerhalb der Anruf- / Kanzleisprechzeiten möglich

© 2016 Meng & Kollegen