Anwalt für die Abwicklung von Verkehrsunfällen in Freiburg

Es berät Sie für die Abwicklung von Verkehrsunfällen in Freiburg  Rechtsanwältin Claudia Meng:
 

Wir betreuen das gesamte Verkehrsrecht. Dieses besteht aus dem Verkehrsstrafrecht, dem Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Verkehrsunfallrecht, dem Fahrerlaubnisrecht und dem Kasko- und Haftpflichtversicherungsrecht. Von der prompten

sind wir für unsere Mandanten da.

Die Kosten des zur zivilrechtlichen Unfallabwicklung beauftragen Anwalts können vom Geschädigten als Teil seines Schadens gegenüber dem Unfallverursacher ersetzt verlangt werden! 

Es gibt daher keinen Grund, auf einen Anwalt zu verzichten und Kosten zu sparen.

 

Bei der zivilrechtlichen Abwickung von Verkehrsunfällen gibt es zahlreiche Besonderheiten, wie zum Beispiel die Frage nach dem Verschulden (Allein- oder Mitverschulden) und der Haftungsquote. Typische Unfallkonstellationen sind etwa

  • der Auffahrunfall,
  • der Linksabbieger- und Überholunfall,
  • die Vorfahrtsverletzung,
  • das Rückwärtsfahren und der Parkplatzunfall oder der Radfahrer- und Fußgängerunfall.

Bei einem von Ihnen unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre vollen Anwaltskosten.

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung und Bemessung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche, wie zum Beispiel:

  • Reparaturkosten, Totalschaden
  • Sachverständigenkosten
  • Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung
  • Verdienstausfall
  • Heilbehandlungskosten usw.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu dem Erstberatungsgespräch mit.

 

Checkliste:

  • Wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde: Bitte bringen Sie - soweit bekannt - das Aktenzeichen der Ermittlungsbehörde mit sowie den Ansprechpartner bei der Polizei.
  • Gleiches gilt für etwaige Lichtbilder von der Unfallstelle und Unfallsituation.
  • Ggf. bitten wir eine Skizze zum Unfallgeschehen zu fertigen
  • Waren Sie beim Arzt / Krankenhaus und gibt es Ärztliche Stellungnahmen? Bitte bringen Sie diese mit.
  • Wenn es Fotographien von den Verletzungen gibt, bringen Sie auch diese mit und fertigen Sie in regelmäßigen Abstanden weitere Lichtbilder, bis die Verletzungen (endgültig) verheilt sind.
  • Wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wurde: Gibt es ein Sachverständigengutachten zur Schadenhöhe, ggf. bringen Sie dieses bitte mit.
  • Von weiteren Sachschäden bitten wir Lichtbilder und Kaufbelege mitzubringen.
 
 
Mandantenbewertung vom 13.06.2015
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
 
Frau Meng hat meine Interessen sehr gut vertreten und die Schadensgeld Forderung erfolgreich formuliert und auch durchgesetzt.Die Abwicklung mit der Versicherung lief durch Frau Mengs guten Einsatz problemlos ab.Ich werde Sie für Ihre gute und sehr kompetente Beratung weiterempfehlen. Vielen Dank.
Bewertung von E.C. auf 
 
Mandantenbewertung vom 04.06.2015
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
 
Frau Meng hat mich sehr kompetent beraten und konsequent mein Recht durchgesetzt. Ich kann die Kanzlei zu 100% weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für das Engagement und die unkomplizierte Abwicklung.
Bewertung von S.B. auf

In folgenden Bereichen unterstützen wir Sie: Strafverteidigung ● Ordnungswidrigkeitenverfahren ● Bußgeldbescheid ● Schadensersatz ● Schmerzensgeld ● Reparaturkosten ● Totalschaden ● Mietwagenkosten ● Nutzungsausfallentschädigung ● Verdienstausfall ● Haushaltsführungsschaden ● Zeitverlust ● Fahrverbot ● Punkte ● FAER ● Entziehung der Fahrerlaubnis u.v.m.

Anschrift

RA Kanzlei
Meng & Kollegen
Kaiser-Joseph-Straße 218
79098 Freiburg i. Brsg.


Kontakt

Tel.: 0761 / 285 20 65-0
Fax: 0761 / 285 20 65-1

E-Mail:info@rechtsanwaelte-mm.de
meng@rechtsanwaelte-mm.de

Web: www.rechtsanwaelte-mm.de

Erreichbarkeit

Mo-Fr: 9.00 bis 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung

in dringenden Fällen:
0163 3408539

Besprechungstermine sind auch außerhalb der Anruf- / Kanzleisprechzeiten möglich

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