Es berät Sie Ihr Anwalt für Schadenersatz und Schmerzensgeld in Freiburg: Rechtsanwältin Claudia Meng
Bereits die Bewältigung der physischen Folgen Opfer einer Straftat geworden zu sein, erfordert meist einen erheblichen Kraftaufwand.
Neben der reinen Opfervertretung in Strafprozessen beschäftigen wir uns auch mit den zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen der Geschädigten. Nicht nur Straftaten können Auslöser solcher Forderungen sein, auch Verkehrsunfälle kommen hierfür in Betracht.
Dabei hängt etwa die Bemessung der Höhe einer Schmerzensgeldforderung von verschiedenen Kriterien ab. In erster Linie bilden die Größe, die Heftigkeit und die Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentliche Grundlage bei der Bemessung der Entschädigung.
Das Schmerzensgeld soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet.
Folglich hat das Schmerzensgeld zwei Funktionen:
Mit folgender Checkliste können Sie sich auf unseren ersten Besprechungstermin vorbereiten:
In folgenden Deliktsbereichen unterstützen wir Sie: Schadensersatz ● Schmerzensgeld ● Körperverletzung ● Sexualstraftat ● Missbrauch ● Vergewaltigung ● Verkehrsunfall ● Schlägerei ● Häusliche Gewalt ● Freiheitsberaubung ● Schadenswiedergutmachung ● Genugtuungsfunktion ● Täter-Opfer-Ausgleich, TOA ● Betrug ● Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.