Ähnlich wie Ärzte und Architekten haben auch Rechtsanwälte eine eigene gesetzliche Gebührenordnung, in der die Anwaltskosten geregelt sind, dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Erstberatung
Gegenüber Verbrauchern darf ein Rechtsanwalt für ein erstes Beratungsgespräch maximal 190,00 € zzgl. Mwst. in Rechnung stellen. Wir berechnen für die Erstberatung in aller Regel 100,00 bis 150,00 € zzgl. Mwst. Bei einfachen und kurzen Angelegenheiten kann selbstverständlich auch eine niedrigere Gebühr vereinbart werden. Für den Fall, dass Sie finanziell 'bedürftig' sind, haben Sie die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein zu beantragen. Ihre eigene Zuzahlung liegt dann bei 15,- €.
Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit
Sodann muss im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht bei der Berechnung der Anwaltskosten grundsätzlich unterschieden werden:
Wir können an dieser Stelle selbstverständlich nicht alle Besonderheiten des RVG aufzeigen, sondern können nur einen groben Umriss anhand von wenigen Beispielen geben.
Bei einem durchschnittlichem Arbeitsaufwand fallen dann folgende (Mittel-) Gebühren an, sofern wir hiervon abweichend keine besondere Vergütungsvereinbarung nach den §§ 3a ff. RVG mit Ihnen getroffen haben (feste Pauschale oder Stundenhonorar):
Bei einem durchschnittlichem Arbeitsaufwand fallen dann folgende (Mittel-) Gebühren an, sofern wir hiervon abweichend keine besondere Vergütungsvereinbarung nach den §§ 3a ff. RVG mit Ihnen getroffen haben (feste Pauschale oder Stundenhonorar):
Wir werden Sie im Rahmen des Erstgesprächs umfassend und transparent über Ihr Kostenrisiko aufklären. Dies gilt selbstverständlich auch zu Fragen rund um die