Anwalt für Stalking in Freiburg

Es berät Sie: Rechtsanwältin Claudia Meng

Das 'Stalking' bzw. die Nachstellung ist in § 238 StGB geregelt. Leider entwickelt sich das Wort 'Stalking' zu einem Unwort und wird im alltäglichen Sprachgebrauch leichtfertig bei jeder Form von harmloser Belästigung gebraucht, was dem Leidensdruck der tatsächlich Betroffenen von Stalking und dem Umfang und Schwere der dahinter stehenden (Straf-)Tat nicht gerecht wird.

Durch viele Jahre Anwaltserfahrung im Bereich Stalking in Freiburg wissen wir:

Es gibt keine '0815 Lösung' für eine erfolgreiche Tätigkeit im Bereich Stalking,

 

sondern es ist immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Dazu muss man sich

  • die Stalking-Handlungen, von Telefonterror bis hin zu Cyber-Mobbing
  • die Dauer des Stalkings und selbstverständlich
  • die hinter dem Stalking stehende Person des Stalkers

ganz genau 'anschauen', um eine (langfristig) effektive Lösung zu erarbeiten.

Stalker ist nicht gleich Stalker

In der einschlägigen Literatur und Praxis wird zwischen verschiedenen Typen von Stalkern unterschieden und es gilt bei Mandatsannahme sorgfältig abzuwägen, ob und welche rechtliche Maßnahmen (von der Strafanzeige bis hin zu einem Kontakt- und Näherungsverbot nach dem GewSchG) tatsächlich ergriffen werden soll(t)en.
 
Schon in unserem Erstgespräch werden wir umfassend besprechen, welche Vorgehensweise in Ihrem besonderen Fall am erfolgsversprechendsten sein wird.
Die Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel muss nicht zwangsläufig auch die (taktisch) klügste Entscheidung sein.

 

  • Führen Sie ordentlich Tagebuch über jedes Vorkommnis mit Auflistung von Datum, Uhrzeit, Ort, Art der Nachstellung und - soweit vorhanden - Benennung von Zeugen.
  • Heben Sie alle Art von 'Beweisen' auf (E-Mails, Post), fertigen Sie ggf. Screen-Shots, Fotografien.
  • Suchen Sie bei (psycho-) somatischen Beschwerden Ihren (Haus-) Arzt auf, damit die Verletzungsfolgen ordentlich dokumentiert werden können.
 
 
Mandantenbewertung vom 04.05.2016
Rechtsgebiet: Opferhilfe (Stalking / Nachstellung)
 
Frau Meng ist sehr kompetent und professionell. Sehr zu empfehlen.
Bewertung von J.M. auf 
 
Mandantenbewertung vom 28.10.2011

 

Ich hatte bislang schon mit vielen RechtsanwältInnen zu tun, hochgelobt und vielgepriesen, aber . Frau Meng toppt alle sogenannten Koryphäen. Ich habe noch nie einen Anwalt/-wältin erlebt, die so emphatisch und anteilnehmend, interessiert bei der Sache ist und dennoch die sachlich, fachliche Distanz hält, um mit klarem Blick auf die Sache zu schauen. Ich fühlte mich jederzeit sehr gut vertreten, verstanden und betreut. Sollte ich nochmals anwaltliche Unterstützung brauchen, was ich nicht hoffe (!), werde ich mich auf jeden Fall an Frau Meng wenden. Diese Kanzlei ist in meinen Augen hundertprozentig zu empfehlen!

Bewertung von S.D. auf yelp.de

In folgenden Deliktsbereichen unterstützen wir Sie: Stalking ● Nachstellung ● Kontakt- und Näherungsverbot ● Gewaltschutzgesetz ● Wohnungszuweisung ● Cybermobbing ● Telefonterror ● Körperverletzung ● Beleidigung ● Platzverweis ● Freiheitsberaubung ● Betrug ● Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.

Anschrift

RA Kanzlei
Meng & Kollegen
Kaiser-Joseph-Straße 218
79098 Freiburg i. Brsg.


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Tel.: 0761 / 285 20 65-0
Fax: 0761 / 285 20 65-1

E-Mail:info@rechtsanwaelte-mm.de
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Web: www.rechtsanwaelte-mm.de

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und nach Vereinbarung

in dringenden Fällen:
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