Anwalt für Strafverteidigung in Freiburg

Es berät Sie: Rechtsanwältin Claudia Meng

Es ist keine Schande, einen Strafverteidiger zu benötigen!

Der Betroffene muss noch lange nicht 'schwer kriminell' sein, um in die Situation zu kommen, einen Strafverteidiger in Freiburg kontaktieren zu müssen. Eine falsche Verdächtigung oder aufgebauschte Angaben eines Zeugen, ein Missverständnis, eine Notwehrlage oder eine Provokation, eine (alkoholbedingte) Enthemmung oder schlicht eine Notlage, können dazu führen, Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens zu werden.

Sie brauchen uns, wenn

  • Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigte(r) erhalten haben
  • die Polizei mittels Dursuchungsbeschluss bei Ihnen zuhause oder gar in der Firma vorstellig wurde
  • Sie vom Gericht einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben
  • Sie eine Ladung zu einer Hauptverhandlung vor Gericht als Angeklagter bekommen haben
  • oder Sie sonst in Erfahrung gebracht haben, dass gegen Sie ein Strafverfahren läuft.
Wer der Begehung einer Straftat beschuldigt wird - sei es nun zu Recht oder zu Unrecht -, ist meist psychisch und physisch einer enorm großen Belastung ausgesetzt und auf die sofortige Hilfe eines kompetenten Strafverteidigers angewiesen.

Ganz wichtig:

Als Beschuldigter haben Sie nicht nur das Recht zu schweigen. Sie müssen auch auf eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung NICHT erscheinen.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, über einen Strafverteidiger

  • zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen und
  • sodann gemeinsam zu entscheiden, ob überhaupt eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben wird und wann ja,
  • ob es nicht sinnvoll ist, diese schriftlich über den Strafverteidiger abzugeben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Strafverteidigung im Bereich von Sexualstraftaten, Menschenhandel, Zwangsprostitution und Stalking übernehmen.

Wir befassen uns im Bereich der Strafverteidigung mit folgenden Gebieten:

 

Kontaktieren Sie uns

 
Mandantenbewertung vom 22.04.2015
Rechtsgebiet: Strafrecht
 
Ich arbeitete mit Frau Meng zusammen und muss sagen, das sie wirklich weiß, was sie macht. Großes know how und sehr engagiert. Auf jeden Fall zu empfehlen.
Bewertung von M.M. auf 
 
Mandantenbewertung vom 09.04.2015
Rechtsgebiet: Strafrecht
 
Sehr schnelle,freundliche und kompetente Beratung und Unterstützung - egal ob persönlich oder per Mail. Außerdem wurde ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Alles in allem also sehr empfehlenswert!
Bewertung von K.A. auf 

In folgenden Deliktsbereichen verteidigen wir Sie: Körperverletzung â— Besitz, Abgabe, Handel, gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln â— Erschleichen von Leistungen ● Diebstahl ● Betrug â— Raub / räuberische Erpressung ● Beleidigung ● Nötigung (im Straßenverkehr) ● Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte â— Hausfriedensbruch ● Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort â— Falschaussage ● falsche Verdächtigung ● Strafvereitelung ● Hehlerei ● Urkundenfälschung â— Sachbeschädigung â— Straßenverkehrsgefährdung ● Trunkenheit im Verkehr â— Vollrausch, Fahren ohne Fahrerlaubnis u.v.m.

Anschrift

RA Kanzlei
Meng & Kollegen
Kaiser-Joseph-Straße 218
79098 Freiburg i. Brsg.


Kontakt

Tel.: 0761 / 285 20 65-0
Fax: 0761 / 285 20 65-1

E-Mail:info@rechtsanwaelte-mm.de
meng@rechtsanwaelte-mm.de

Web: www.rechtsanwaelte-mm.de

Erreichbarkeit

Mo-Fr: 9.00 bis 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung

in dringenden Fällen:
0163 3408539

Besprechungstermine sind auch außerhalb der Anruf- / Kanzleisprechzeiten möglich

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