Die Beauftragung eines Anwaltes mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfallereignis ist eine Schadensfolge, so dass die durch die Beauftragung eines Anwalts entstehenden Kosten von der in Anspruch genommen Haftpflichtversicherung (in Höhe des Verschuldensanteils des Unfallgegners) zu tragen sind.
Bei der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren tragen Sie – mit Ausnahme eines Freispruchs – die Kosten für Verkehrsrecht in Freiburg selbst. Häufig greift aber Ihre Rechtsschutzversicherung ein, die für die Kosten des Anwalts, die des Gerichts und auch die von etwaigen Sachverständigengutachten aufkommt, so dass Ihr eigenes Kostenrisiko entfällt.
Für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung berechnen wir grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Einzelfällen kann auch eine besondere Vergütungsvereinbarung nach den §§ 3a ff. RVG getroffen werden (Stunden- oder Pauschalhonorar).
Wir werden Sie im Rahmen des Erstgesprächs umfassend und transparent über Ihr Kostenrisiko aufklären.