Ähnlich wie Ärzte und Architekten haben auch Rechtsanwälte eine eigene gesetzliche Gebührenordnung, in der die Anwaltskosten geregelt sind, dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Erstberatung
Gegenüber Verbrauchern darf ein Rechtsanwalt für ein erstes Beratungsgespräch maximal 190,00 € zzgl. Mwst. in Rechnung stellen. Wir berechnen für die Erstberatung in aller Regel 100,00 bis 150,00 € zzgl. Mwst. Bei einfachen und kurzen Angelegenheiten kann selbstverständlich auch eine niedrigere Gebühr vereinbart werden. Für den Fall, dass Sie finanziell 'bedürftig' sind, haben Sie die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein zu beantragen. Ihre eigene Zuzahlung liegt dann bei 15,- €.
Außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen
Die Kosten für Bildungsrecht in Freiburg hängen von diversen Faktoren ab wie der Anzahl der Verfahren (etwa bei Anträgen auf außerkapazitäre Zulassung und Studienplatzklagen an verschiedenen Universitäten im Bundesgebiet), der Streitwertfestsetzung der Gerichte und dem Ausgang des Verfahrens. Außerdem muss man unterscheiden zwischen den
Der Regel-Streitwert (nicht zu verwechseln mit den Anwaltsgebühren selbst!), liegt im Bereich des Schul,- Prüfungs- und Hochschulrechts bei EUR 5.000,00.
1,3 Verfahrensgebühr nach VV RVG 3100 bei EUR 393,90
zzgl. Auslagen und Mwst.
1,3 Verfahrensgebühr nach VV RVG 3100 bei EUR 393,90
1,0 Einigungsgebühr nach VV RVG 1000 bei EUR 303,00
zzgl. Auslagen und Mwst.
Bei besonders umfangreichen Verfahren kommt auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nach den §§ 3a ff. RVG mit einer Stundenhonorarvergütung oder aber einer festen Pauschale in Betracht.
Wir werden Sie im Rahmen des Erstgesprächs umfassend und transparent über Ihr Kostenrisiko aufklären. Dies gilt selbstverständlich auch zu Fragen rund um die