Anwalt für Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren in Freiburg

Es berät Sie: Rechtsanwältin Claudia Meng

Bei Ordnungswidrigkeiten in Freiburg drohen dem Betroffenen ein Buß- oder Verwarngeld, Punkte und womöglich ein Fahrverbot durch einen Bescheid der Bußgeldbehörde.

Typische Beispiele sind etwa

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen,
  • ein Rotlichtverstoß oder
  • Alkoholkonsum im Straßenverkehr.

Bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Bescheid findet eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht statt.

Unser Vorgehen:

Beim Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung (ähnlich bei einem Rotlichtverstoß) mit der Folge eines Bußgeldes in Kombination mit Punkten und einem Fahrverbot prüfen wir grundsätzlich in drei Schritten:

  1. Ist der betroffene Fahrzeugführer auf dem Messfoto überhaupt zu erkennen.
  2. Wenn ja, kann der Mandant damit 'wiedererkannt' werden oder ist eine zweifelsfreie Zuordnung womöglich nicht sicher möglich.
  3. Erfolgte die technische Messung der Geschwindigkeitsüberschreibung fehlerfrei oder liegen womöglich Messfehler vor?
Speziell bei einem Fahrverbot, welches für den Betroffenen regelmäßig eine ganz besonders enorme (tatsächliche und außerdem finanzielle) Belastung darstellt, prüfen wir wie folgt weiter:
 
  • Muss das Fahrverbot zwingend angeordnet werden oder besteht ein Ermessensspielraum?
  • Droht ein Existenzverlust - privat und / oder beruflich - bei einem Fahrverbot?
  • Und wie kann dies verhindert werden, z.B. gegen Aufstockung des Bußgeldes gegen Aufhebung des Fahrverbotes?

 

Nach Sichtung der Bußgeldakte und Überprüfung der Sach- und Rechtslage besprechen wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten des Einspruchs und das weitere Vorgehen.

Auch die Kosten bzw. das Kostenrisiko werden wir Ihnen transparent erläutern, gerade dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtsgebühren, zum Beispiel auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten (technisches und / oder anthropologisches Gutachten zur Bildidentifikation) übernimmt.

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Mandantenbewertung vom 28.06.2016
Rechtsgebiet: Ordnungswidrigkeitenrecht
 
Die Eröterung meines Anliegens wurde sehr sorgfältig und routiniert durchgeführt. Dabei Verständnis für meine Sicht auf den Fall. In der Beratung wurden die Möglichkeiten zum Vorgehen inklusive Wahrscheinlichkeit der Entwicklung ausführlich dargestellt. Jederzeit wurde ich über die nächsten Schritte und die stattgehabte Korrespondenz informiert. Bei Vorliegen der Akte wurden mir eingängig die Möglichkeiten erklärt und die Entscheidung zum weiteren Vorgehen aufgezeigt. Ich hatte den Eindruck bei jedem Schritt die bestmögliche Information für meine Entscheidungen zu bekommen.
 
Bewertung von K.F. auf 

In folgenden Deliktsbereichen verteidigen wir Sie: Straßenverkehrsgefährdung ● Trunkenheit im Verkehr ● Fahren ohne Fahrerlaubnis ● Rotlichtverstoß â— Sachbeschädigung ● Geschwindigkeitsüberschreitung ● Nötigung im Straßenverkehr ● Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort â— Vollrausch ● Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ● Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, MPU ● Fahrverbot ● Punkte ● Bußgeldbescheid u.v.m.

Anschrift

RA Kanzlei
Meng & Kollegen
Kaiser-Joseph-Straße 218
79098 Freiburg i. Brsg.


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