Es berät Sie: Rechtsanwalt Sven Marschalleck
In zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen bundesweit immer noch zu wenige Kapazitäten zur Verfügung. Viele Bewerber müssen deshalb trotz guter Schulabschlüsse jahrelang auf einen Studienplatz warten oder gänzlich auf ihren Traumberuf verzichten. Sinnvoll kann in dieser Situation eine sog. Studienplatzklage in Freiburg (oder Kapazitätenklage) sein, die wir für unsere Mandanten im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren führen. Wir sind bundesweit tätig.
Dies mag zwar weniger lukrativ sein, empfinden wir aber als loyal unseren Mandanten gegenüber.
Immer wieder erreichen uns Anfragen zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage.
Das hängt u.a. von den folgenden Kriterien ab:
Bei einer Studienplatzklage - auch Kapazitätsklage oder Kapazitätenklage genannt - muss die Hochschule begründen, warum sie keine Kapazitäten mehr hat die Studienbewerber. Die Hochschule muss dabei nachweisen, dass sie ihre auf Grund verschiedener Vorschriften berechneten Studienplatzkapazitäten voll ausgeschöpft hat.
Diese Kapazitätenberechnung wird durch das Gericht an uns weitergeleitet und wir haben im Folgenden die Möglichkeit, zu den Ausfürungen der Hochschule Stellung zu nehmen,
Kann die Hochschule im Ergebnis nicht ausreichend belegen, dass sie alle Studienplatzkapazitäten ausgeschöpft hat, kann man mit der Studienplatzklage doch noch einen Platz erhalten.
Bei den sehr begehrten Studienplätzen enden die gerichtlichen Verfahren dann mittels eines sog. Losverfahrens.
Wir können versichern, dass wir für unsere Mandanten bereits erfolgreich zahlreiche Studienplätze gewinnen konnten und zwar von Freiburg bis nach Berlin und in Studiengängen von Sozialpädagogik bis (Human-) Medizin.
Wichtig ist es, rechtzeitig zu handeln. Je nach Bundesland und Art der Klage kann es sein, dass man schon früh tätig werden muss und zwingende (Ausschluss-) Fristen zu beachten sind – insbesondere wenn man einen außerkapazitären Hochschulantrag für einen über Hochschulstart vergebenen Studiengang stellen will.
In folgenden Bereichen unterstützen wir Sie bzw. Ihr Kind: Studienplatzklage ● Kapazitätsklage ● Antrag auf außerkapazitäre Zulassung ● Härtefallantrag ● Studiengang Medizin ● Studiengang Zahnmedizin ● und alle weiteren Studiengänge ● bundesweit ● Quereinstieg ● Kapazitätenklage ● numerus clausus ● Studienbeginn ● Zugangsvoraussetzungen ● einstweilige Anordnung ● Masterstudiengang ● einklagen in Studiengang u.v.m.