Verkehrsstrafrecht / Owi-Recht:
Im heutigen Straßenverkehr können Sie nicht sicher sein, doch einmal mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren konfontiert zu werden. Die erhobenen Vorwürfe können z.B. lauten
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- Unfallflucht
- Trunkenheitsfahrt
- Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.
Die Folgen ordnungswidrigen oder strafrechtlichen Verhaltens können von einer Geldbuße mit Punkteeintragung im Verkehrszentralregister bis hin zum Fahrverbot, der Entziehung der Fahrerlaubnis und einer Geld- / oder Freiheitsstrafe reichen. Je früher die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erfolgt, desto effektiver und erfolgreicher kann die Verteidigung sein.
Verkehrszivilrecht / Unfallabwicklung:
Die Wahrscheinlichkeit, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist angesichts der heutigen Verkehrsverhältnisse sehr hoch. Wer bzw. wessen Versicherung den Schaden in welcher Höhe regulieren muss, hängt davon ab, welcher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet hat. Entscheidend ist in den meisten Fällen die Beweisbarkeit des tatsächlichen Unfallhergangs. Verschiedene taktische Überlegungen können hier die Erfolgschancen der Durchsetzung Ihrer Ansprüche erhöhen.
Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen und können Ihnen umfassend aufzeigen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese am besten geltend machen können.