Ein Kernbereich unserer Rechtsanwaltstätigkeit ist das Strafrecht. Vorwiegend sind dies das
- allgemeine Straf- und Strafverfahrensrecht,
- das Opferrecht
- das Jugendstrafrecht
- das Verkehrsstraf- / Bußgeld- und Owi-Recht
- das Revisionsrecht
- das Betäubungsmittelstrafrecht.
Eine Mandatsübernahme scheidet durch uns von vornherein aus, soweit es um die Strafverteidigung im Bereich von Sexualstraftaten und um den Vorwurf Stalking geht.
Von entsprechenden Anfragen bitten wir daher Abstand zu nehmen.