... damit es mal nicht um den Täter, sondern um Sie als Opfer geht ...

Wir unterstützen Sie u.a. in folgenden Bereichen des Opferrechts:

  • Opferschutz
  • Nebenklage
  • Sexualstraftaten
  • (Häusliche) Gewalt
  • Stalking
  • Gewaltschutzgesetz
  • Schadensersatz & Schmerzensgeld
  • Umgangsrecht

In einem ersten vertraulichen Gespräch informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten des Opferschutzes nach dem Gewaltschutzgesetz sowie den weiteren straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen als Opfer einer Straftat zur Verfügung stehen.

Gerade im Bereich des Strafrechts wurden durch die verschiedenen Opferrechtsreformen den geschädigten Personen verschiedene Rechte eingeräumt, ganz speziell den noch minderjährigen Opfern. Dies reicht von der Möglichkeit einer ermittlungsrichterlichen Videovernehmung zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen von Kindern und Jugendlichen bis hin zu dem Ausschluss eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal und außerdem dem Ausschluss der Öffentlichkeit.

Nur wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie auch davon Gebrauch machen!

Je nach Ausgestaltung und Wunsch unserer Mandanten arbeiten wir auch mit diversen Opferschutzeinrichtigungen in München und Umgebung zusammen, wie z.B.

  • dem Frauennotruf München,
  • dem Verein Frauen helfen Frauen,
  • Kibs München
  • dem Opferschutzkommissariat in München usw.,

um eine optimale Betreuung unserer Mandanten gewährleisten zu können. Unser Ziel ist es, dass Sie das Strafverfahren möglicht unbeschadet "überstehen". Wir zeigen Ihnen daher Ihre Rechte auf und unterstützen Sie bei der Wahrnehmung dieser Rechte. Selbstverständlich stehen wir Ihnen zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens schützend zur Seite.

In verschiedenen Bereichen, etwa wenn die angeklagte Tat ein Verbrechen ist, kommt außerdem die Staatskasse für unsere Rechtsanwaltsgebühren auf. Welche Voraussetzungen hierzu erfüllt sein müssen, können Sie jederzeit in einem persönlichen Gespräch mit uns erfragen.