Im Schulrecht werden viele Entscheidungen getroffen, da sie für pädagogisch sinnvoll gehalten werden, es tatsächlich aber nicht sind.
So werden oft übertriebene Disziplinarmaßnahmen verhängt (z.B. Schulverweise) oder es wird der Zugang zu einer bestimmten Schulform verwehrt. Auch die Überprüfung von Leistungsbewertungen / Prüfungsnoten gehört zu dem Tätigkeitsbereich der Kanzlei.
Wir vertreten unsere Mandanten (Schüler und Eltern) daher in
allen Fragen des Schulrechts,
wie z.B. bei der Durchsetzung des Anspruchs auf einen bestimmten Schulplatz, bei der Überprüfung von schulischen Ordnungsmaßnahmen oder auch bei der Abweichung von der Sprengelpflicht.
Dabei wenden wir das nötige "Fingerspitzengefühl" an, um das Verhältnis zwischen Ihnen bzw. Ihren Kindern, den beteiligten Lehrern und der Schule nicht unnötig zu belasten.