Die Kanzlei Meng & Marschalleck hat sich auf einzelne Bereiche des Strafrechts und des Verwaltungsrechts spezialisiert. Hierzu zählen

im Strafrecht

  • die Opfervertretung bei Sexualstraftaten, (häuslicher) Gewalt und Stalking
  • die Strafverteidigung, allerdings NIE im Zusammenhang mit Sexualstraftaten,
  • das Jugendstrafrecht - auch Pflichtverteidigungen
  • das Verkehrsstrafrecht und Owi-Recht ebenso wie
  • das zivile Verkehrsunfallrecht, d.h. die Abwicklung Ihrer Schadens- und Schmerzensgeldansprüche,

wobei zum Teil Überschneidungen mit dem

Zivil-, Gewaltschutz- und Familienrecht

möglich sind, etwa beim Kontaktverbot nach § 1 GewSchG, der Wohnungszuweisung nach § 2 GewSchG, der Umgangsregelung (oder Sorgerecht) und der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld etc.,

im Verwaltungsrecht

  • Recht rund um das Tier, z.B. Schriftverkehr mit Behörden
  • Schulrecht, wobei wir uns aufgrund der verschiedenen Landesgesetze auf Mandatsannahmen aus dem Land Bayern beschränken
  • Wehr- und Soldatenrecht
  • Prüfungsrecht (z.B. Prüfungsanfechtung, Rücktritt etc.)
  • Hochschulzulassungsrecht - BUNDESWEIT!

Was zu unseren konkreten Tätigkeitsbereichen zählt, können Sie außerdem nochmals ausführlich in den linken Buttons nachlesen.