Die Kanzlei Meng & Marschalleck hat sich auf einzelne Bereiche des Strafrechts und des Verwaltungsrechts spezialisiert. Hierzu zählen
im Strafrecht
- die Opfervertretung bei Sexualstraftaten, (häuslicher) Gewalt und Stalking
- die Strafverteidigung, allerdings NIE im Zusammenhang mit Sexualstraftaten,
- das Jugendstrafrecht - auch Pflichtverteidigungen
- das Verkehrsstrafrecht und Owi-Recht ebenso wie
- das zivile Verkehrsunfallrecht, d.h. die Abwicklung Ihrer Schadens- und Schmerzensgeldansprüche,
wobei zum Teil Überschneidungen mit dem
Zivil-, Gewaltschutz- und Familienrecht
möglich sind, etwa beim Kontaktverbot nach § 1 GewSchG, der Wohnungszuweisung nach § 2 GewSchG, der Umgangsregelung (oder Sorgerecht) und der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld etc.,
im Verwaltungsrecht
- Recht rund um das Tier, z.B. Schriftverkehr mit Behörden
- Schulrecht, wobei wir uns aufgrund der verschiedenen Landesgesetze auf Mandatsannahmen aus dem Land Bayern beschränken
- Wehr- und Soldatenrecht
- Prüfungsrecht (z.B. Prüfungsanfechtung, Rücktritt etc.)
- Hochschulzulassungsrecht - BUNDESWEIT!
Was zu unseren konkreten Tätigkeitsbereichen zählt, können Sie außerdem nochmals ausführlich in den linken Buttons nachlesen.