Im Prüfungsrecht beraten wir Sie umfassend, ob nicht bestandene Prüfungen angefochten werden können, ob die Rechtsgrundsätze des fairen Prüfungsverfahren eingehalten wurden, ob ein zulässiger Prüfungsstoff abgefragt wurde, ob möglicherweise gegen Verfahrensvorschriften verstoßen wurde und ob möglicherweise ein Schadensersatzanspruch bei fehlerhaft nicht als bestanden gewerteter Prüfung besteht.
Eine fehlerhafte Prüfungsabnahme kann z.B. vorliegen bei Befangenheit der Prüfer, falscher Zusammensetzung des Prüfungskommitees, Abfrage unzulässigen Prüfungsstoffes oder etwa aufgrund von Beeinträchtigungen während der Prüfung (wie z.B Baulärm, Krankheit usw.).
Dabei vertreten wir Sie sowohl im Hinblick auf die Überprüfung von Klausurbewertungen, Hausarbeiten und / oder Zwischenprüfungen, als auch bei der Anfechtung von Bachelor, Master und Staatsexamina.
Bitte setzen Sie sich wegen etwaig laufenden Fristen sowie zum Teil geltender Verwirkungstatbestände umgehend mit uns in Verbindung, da das nicht rechtzeitige Handeln gerade im Prüfungsrecht zu einem erheblichen Rechtsverlust führen kann.