Im Bereich des Hochschulzulassungsrechts helfen wir Ihnen, Ihren durch Art. 12 Grundgesetz gesicherten Anspruch auf freie Berufswahl durchzusetzen. Rationiert der Staat die Studienplätze, greift er zwangsläufig in dieses grundrechtlich verankerte Recht ein.

Mit einer Studienplatzklage (sog. Kapazitätenklage) haben Sie die Möglichkeit überprüfen zu lassen, ob der Staat bzw. die jeweilige Universität, Fachhochschule oder sonstige Bildungseinrichtung tatsächlich alle verfügbaren Aufnahmekapazitäten ausgeschöpft hat.

Dabei sind wir für Sie nicht nur bayernweit, sondern im gesamten Bundesgebiet tätig, da es gerade im Bereich des Hochschulzulassungsrechts häufig von Vorteil ist, gleichzeitig mehrere Unviversitäten zu verklagen. So steigen die Chancen, den gewünschten Studienplatz gerichtlich zugesprochen zu bekommen.